Stellungnahme EDNA

25.08.09, Haar bei München - Die EDNA-Initiative begrüßte in einem Schreiben vom 20. August an die Bundesnetzagentur die angestrebte einheitliche Regelung der Geschäftsprozesse (Prozesse für Messstellenbetreiber und Messdienstleister (BK7-09-001/BK6-09-034): Damit verbunden sind künftig daraus resultierende Formate im Bereich des Messstellenbetriebs und der Messdienstleistung.

Die EDNA-Initiative forciert die Automatisierung der Geschäftsprozesse zwischen den Marktteilnehmern im liberalisierten Energiemarkt; der Verein ist aus Herstellern entsprechender Software-Systeme und Dienstleistern dieses Bereichs zusammengesetzt.

Grundsätzlich positiv betrachtet die EDNA die Anlehnung der Prozesse inhaltlich als auch von der Darstellung her an die bereits bestehende GPKE / GeLi. Ebenso ergibt die angestrebte Verwendung bestehender Formate Vorteile, da es aus Sicht der EDNA für alle Themengebiete bereits Lösungen auf der Formatebene gibt. Die Bundesnetzagentur griff einen früheren Vorschlag der EDNA auf, nämlich die Beantwortung eingehender Nachrichten mittels positiver APERAK-Meldung.

Die Verwendung positiver APERAK vereinfacht eine maschinelle Verarbeitung und Handhabung von Nachrichten siginifikant. Sie schließt auch eine Verfahrenslücke und bildet die Grundlage für mehr Qualität und Effizienz.

Kritische Aspekte für die Stadtwerke

Einführungszeitpunkt ist nicht realisierbar: 1.4.2010 aus heutiger Sicht technisch nicht zu halten. Allerdings ist in der Messzugangsverordnung genau dieser Termin verbindlich festgeschrieben. Messstellenbetreiber und Messdienstleister haben einen Rechtsanspruch auf einheitliche Prozesse und Formate, welchen sie auch juristisch durchsetzen können und wahrscheinlich auch werden. Betroffenen Netzbetreibern fehlen für einen Übergangszeitraum klare Regelungen.

Wie in der GPKE / GeLi geschehen, sollten alle Rollen klar voneinander getrennt werden (Anm: Rolle Netz / Vertrieb / Messstellenbetreiber und Messdienstleister): Eine Vermischung der Rollen führt zu Unklarheiten.

Wünschenswert: die Formate bereits eindeutiger frühzeitig festzulegen; eine Testphase ist wieder nicht möglich. Eine „zuständige“ Institution für die Definition der Formate fehlt. Das Change-Management sollte an die künftigen Herausforderungen angepasst werden, mittels Testphase und/oder Testinstanz qualitätssichernd in den Markt hineinwirken.

Das Fehlen eines Kündigungs-Prozesses führt zu Abschlüssen individueller Vereinbarungen zwischen den Marktpartnern; das beeinträchtigt die Automatisierung abermals und schafft ineffektive Prozesse.

Auch fehlt eine Regelung, wie der Prozess ausgestaltet sein soll, wenn eine Anmeldung beim VNB (Verteilnetzbetreiber) eintrifft, jedoch keine Abmeldung.

Der Prozess des Sperrens von Messstellen ist nicht definiert. Sofern beispielsweise ein Lieferant die Sperrung veranlasst, ist unklar, an wen er sich in dieser Situation wenden muss, welche Fristen dabei einzuhalten sind.

Zählerdaten bei rLM-Kunden (reelle Lastmessung): Der Endkunde muss seine Rechnung nachvollziehen können. Hierzu ist es jedoch zwingend notwendig, dass alle Daten dem Lieferanten zur Verfügung gestellt werden. Es fehlt jedoch die Übertragung der Zählerdaten an den Lieferanten bei einer lastgangbasierten Abrechnung.

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